Sportboot-Führerschein-See
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
ab 16 Jahren,
Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
der Navigation,
der Seemannschaft,
des Seeschifffahrtsrechts,
der Wetterkunde und
der Fahrzeugführung
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Nächster Kurs:
Einführungsabend: siehe News
Theorieausbildung: siehe News