Sportboot-Führerschein-Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
Segeln/Surfen ab 14,
Motor ab 16 Jahren;
Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
des Binnenschifffahrtsrechts,
der Seemannschaft,
der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett)
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Nächster Kurs:
Einführungsabend: siehe News
Theorieausbildung: siehe News
Prüfung am Brückelsee.
Praxisausbildung Einführung am Brückelsee.
Prüfung