Sportboot-Führerschein-Binnen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:

  • Segeln/Surfen ab 14,
  • Motor ab 16 Jahren;
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“,
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

    Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

    Ausreichende Kenntnisse
  • des Binnenschifffahrtsrechts,
  • der Seemannschaft,
  • der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett)
    sind nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

    Nächster Kurs:
    Einführungsabend: siehe News
    Theorieausbildung: siehe News
    Prüfung am Brückelsee.
    Praxisausbildung Einführung am Brückelsee.
    Prüfung